Ein optimaler Brandschutz wird nicht nur durch technische Ausstattung gewährleistet. Ein mindestens ebenso wichtiger Faktor bei der erfolgreichen Brand-Prävention und -Bekämpfung sind gut geschulte Mitarbeiter*innen, die eine Brandschutzunterweisung erhalten haben oder zu Brandschutzhelfern*innen ausgebildet wurden. Nur wer die Abläufe kennt, Fluchtwege schon einmal gelaufen ist oder Feuerlöscher bedient hat, kann im Notfall unter Anspannung sicher reagieren. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Beschäftigten jährlich zu unterweisen und mindestens 5% der Belegschaft als Brandschutz- und Evakuierungshelfer*in auszubilden (§10 Arbeitsschutzgesetz; §4 DGUV Vorschrift 1 und ASR A2.2).
Ziel der praktischen und theoretischen Schulung inkl. Unterweisung und Löschübung gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2 ist es, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Betrieb unter Hinzuziehung von Sachkundigen in der Handhabung von Feuerlöschgeräten zu schulen.
- Für Gruppen bis max. 20 Personen
- Dauer: 2 Stunden
- Schulungsort: bei Ihnen vor Ort (im Umkreis von 100 KM von Barntrup) oder alternativ
- bei uns im Haus in Barntrup