Auch die Installation & Inbetriebnahme von RWA-Anlagen inklusive Funktionsprüfungen kann durch HSF erfolgen. Die Abnahme und/oder Inbetriebnahme von RWA-Anlagen übernimmt gemäß Bauordnungsrecht in den meisten Bundesländern ein Sachverständiger. Diesen kann Ihnen HSF bei Bedarf gerne zur Verfügung stellen. Damit ist gewährleistet, dass die Anlage im Brandfall funktionsgerecht arbeitet und die definierten Schutzziele erreicht werden.
Damit ein jederzeit sicherer Betrieb der RWA-Anlagen gewährleistet ist, sind die regelmäßige Wartung und Instandhaltung von qualifiziertem Fachpersonal unter Einhaltung der Herstellerangaben dringend zu empfehlen. Auch hier steht Ihnen HSF als erfahrener, verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Zögern Sie nicht, uns unverbindlich anzusprechen!