Neuigkeiten von PFAS in Feuerlöschschäumen!

Feuerlöscher 17.12.24

Neuigkeiten von PFAS in Feuerlöschschäumen!

Wir möchten Sie über die neuesten Entwicklungen zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) in Feuerlöschern informieren.

Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Verordnung veröffentlicht, die PFAS in Feuerlöschschaum betrifft. Dieser Entwurf stimmt weitgehend mit den Informationen aus der abschließenden Stellungnahme des RAC (Risk Assessment Committee) und des SEAC (Socio-Economic Analysis Committee) überein, jedoch wurden einige Übergangsfristen verlängert.

Die wichtigsten Fristen im Entwurf im Überblick:

  • 12 Monate: für das Inverkehrbringen von Feuerlöschschaum in tragbaren Feuerlöschern
  • 18 Monate: für das Inverkehrbringen von alkoholbeständigem Feuerlöschschaum in tragbaren Feuerlöschern
  • 18 Monate: für die Verwendung zu Ausbildungs- und Prüfzwecken sowie bei kommunalen Feuerwehren
  • Bis zum 31. Dezember 2030: für die Verwendung in tragbaren Feuerlöschern

Das Umweltbundesamt hat in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und ep:fire einen Leitfaden rund um das Thema Austausch PFAS-haltiger Feuerlöschschäume verfasst. Der Leitfaden ist auf der Webseite des Umweltbundesamtes zum Download veröffentlicht: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_hg_feuerloeschschaum.pdf